Für die Jungen Liberalen ist die Übernahme von Verantwortung ein Grundprinzip. Gerade die Notfallsanitäter, die oftmals als erstes am Unfallort eintreffen, tragen häufig die Verantwortung über Leben und Tod der Patienten. Trotz dieser großen Verantwortungsübernahme arbeitet das Gesetz gegen die Notfallsanitäter und gibt ihnen nicht den Respekt den sie verdient haben.
Die Jungen Liberalen Kassel fordern deshalb:
– Die Änderung des NotSanG durch die Ergänzung einer Befugnis, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt sind.
Begründung:
Im § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitäter-gesetzes – NotSanG) ist beschrieben, dass die Ausbildung, den Notfallsanitäter dazu befähigen soll, bei einem Notfalleinsatz die medizinische Erstversorgung bei Patienten durchzuführen. Dabei soll er auch, falls notwendig, invasive Maßnahmen anwenden. Dies soll eine Verschlechterung des Patienten Zustandes, bis zum Eintreffen des Notarztes verhindern.
Innerhalb dieses Gesetzes wird das Ausbildungsziel definiert, allerdings wird keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde gegeben.
Die Ausübung der Heilkunde ist den Ärzten vorbehalten (so genannter Heilkundevorbehalt) und ohne Erlaubnis strafbar. Sofern der Notfallsanitäter einer solchen Tätigkeit nachgeht, kann er sich nur auf § 34 Strafgesetzbuch „Rechtfertigender Notstand“ berufen und somit der Strafbarkeit seines Handelns entkommen.
Da die Notfallsanitäter eine dreijährige und hochwertige Ausbildung absolviert haben, welche sie auf diese Tätigkeiten vorbereitet, ist die Gesetzeslage so nicht akzeptabel.
Die aktuelle Rechtslage führt bei den Durchführenden des Rettungsdienstes und ihren Mitarbeitern (Notfallsanitätern) zu erheblicher Rechts- und damit auch Handlungsunsicherheit.
Denn der Beruf ist nicht „Krankenwagenbelademeister“, sondern Notfallsanitäter so heißt er.